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   BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18   

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https://dejure.org/2019,43709
BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,43709)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,43709)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,43709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbsatz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 356a Satz 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Senats für eine verfahrensbeendende Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Rechtsbehelf bei vermeintlicher Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Zuständigkeit des Senats für eine verfahrensbeendende Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
    Nur dies entspricht dem vom Bundesverfassungsgericht an den Prozessgesetzgeber erteilten Auftrag, eine Durchsetzungsgarantie für das "prozessuale Urrecht' auf rechtliches Gehör zu schaffen (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2004 ? 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 408).

    Daher geht die Rüge des Beschwerdeführers an den Senat als dem allein für Pannenkorrekturen im Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG als "iudex a quo' zuständigen Gericht (BVerfG aaO, BVerfGE 107, 395, 412) fehl.

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
    Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) entsprechende Regelungen für alle Prozessordnungen geschaffen und angemerkt, eine Erstreckung auf die Rüge einer Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte sei nicht Gegenstand des Gesetzgebungsauftrags durch das Bundesverfassungsgericht (BTDrucks. 15/3706 S. 14).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
    Für eine analoge Anwendung ist kein Raum (Senat, Beschluss vom 11. April 2013 ? 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 654/19

    Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch

    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter kann mit einer Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 4; vom 11. Januar 2017 - 4 StR 192/16 Rn. 3; vom 13. Dezember 2012 - 2 StR 585/11 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 15.06.2023 - 1 StR 83/20

    Anhörungsrüge

    Soweit die Verurteilte geltend macht, der Senat sei für eine verfahrensbeendende Entscheidung nicht zuständig gewesen und habe deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, ist die Anhörungsrüge bereits unzulässig; § 356a StPO ermöglicht nicht die Beanstandung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20 Rn. 8 und vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 3).
  • BGH, 07.10.2020 - 2 ARs 203/20

    Anhörungsrüge (Recht auf gesetzlichen Richter kein Rügegegenstand)

    Eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann mit der Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. zu § 356a StPO Senat, Beschluss vom 20. November 2019 ? 2 StR 589/18, BeckRS 2019, 31622); sie liegt mangels gesetzlicher Entscheidungszuständigkeit des Bundesgerichtshofs auch nicht vor.
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