Rechtsprechung
BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung (zum Anwendungsbereich des Anspruchs) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbsatz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 356a Satz 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Senats für eine verfahrensbeendende Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Rechtsbehelf bei vermeintlicher Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Zuständigkeit des Senats für eine verfahrensbeendende Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.05.2018 - 108 KLs 20/17
- BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
- BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
- BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
Nur dies entspricht dem vom Bundesverfassungsgericht an den Prozessgesetzgeber erteilten Auftrag, eine Durchsetzungsgarantie für das "prozessuale Urrecht' auf rechtliches Gehör zu schaffen (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2004 ? 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 408).Daher geht die Rüge des Beschwerdeführers an den Senat als dem allein für Pannenkorrekturen im Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG als "iudex a quo' zuständigen Gericht (BVerfG aaO, BVerfGE 107, 395, 412) fehl.
- Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) entsprechende Regelungen für alle Prozessordnungen geschaffen und angemerkt, eine Erstreckung auf die Rüge einer Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte sei nicht Gegenstand des Gesetzgebungsauftrags durch das Bundesverfassungsgericht (BTDrucks. 15/3706 S. 14). - BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11
Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH
Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 589/18
Für eine analoge Anwendung ist kein Raum (Senat, Beschluss vom 11. April 2013 ? 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289).
- BGH, 08.06.2021 - 4 StR 654/19
Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch …
Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter kann mit einer Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 4;… vom 11. Januar 2017 - 4 StR 192/16 Rn. 3;… vom 13. Dezember 2012 - 2 StR 585/11 Rn. 6; jeweils mwN). - BGH, 15.06.2023 - 1 StR 83/20
Anhörungsrüge
Soweit die Verurteilte geltend macht, der Senat sei für eine verfahrensbeendende Entscheidung nicht zuständig gewesen und habe deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, ist die Anhörungsrüge bereits unzulässig; § 356a StPO ermöglicht nicht die Beanstandung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20 Rn. 8 und vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 3). - BGH, 07.10.2020 - 2 ARs 203/20
Anhörungsrüge (Recht auf gesetzlichen Richter kein Rügegegenstand)